Während NIS-2 die Sicherheit von Organisationen regelt, adressiert
der Cyber Resilience Act (CRA) die Sicherheit von Produkten
— präziser: aller „Produkte mit digitalen Elementen", die im EU-Binnenmarkt
in Verkehr gebracht werden. Vom IoT-Sensor über Industriekomponenten bis
zur reinen Standalone-Software.
Die Stossrichtung ist eindeutig: Security by Design wird Pflicht,
die CE-Kennzeichnung schliesst künftig Cybersicherheit ein, und die
Verantwortung endet nicht mit dem Verkauf — Hersteller müssen ein
produktspezifisches Schwachstellenmanagement und Sicherheitsupdates
über den definierten „Support-Zeitraum" garantieren.
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Geltungsbereich
Alle Produkte mit digitalen Elementen im EU-MarktHardware, Software, vernetzte Komponenten — inklusive Importeure und Distributoren.
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Kernpflichten
Security by Design · Schwachstellenmanagement · UpdatesKonformitätsbewertung vor Markteintritt; Support über die gesamte Produktlebensdauer.
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Meldepflichten
Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle ab 09 / 2026Meldung an ENISA und nationale CSIRTs binnen 24 / 72 Stunden.
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Sanktionen
Bis €15 Mio. oder 2,5% des weltweiten JahresumsatzesMarktrücknahme und CE-Aberkennung als zusätzliche Massnahmen möglich.
Wer Produkte in den EU-Markt liefert, muss Cybersicherheit künftig auf der
Stückliste mitführen — mit derselben Selbstverständlichkeit wie elektrische
Sicherheit oder EMV.